Durch das Windenergiebedarfsflächengesetz beglückt die Regierung in Berlin das in weiten Teilen windarme Bayern mit der Verpflichtung, insgesamt 1,8 % der Fläche für flächenintensive Windkraft nutzbar zu machen. Das hehre Ziel ist, dass bis 2030 bereits 80 % des Stroms aus regenerativen Energien kommen.
Der wirtschaftliche Sinn dieser Maßnahme erschließt sich den Beteiligten Kommunen ausweislich Ihres Berichtes jedoch offenbar nicht.
Hier spekuliert man von möglicherweise effektiverer Technik als früher und einem sog. Windkümmerer als Ansprechpartner.
Ein Bürgermeister wird zitiert, er wolle das Thema erstmals unter den Gemeinderäten streuen, ferner seien Interessenkonflikte (mit Anwohnern) vorprogrammiert.
Hier entsteht der Eindruck, dass – wegen der gesetzlichen Vorgabe – ohne Überzeugung umgesetzt wird, was die obersten Pädagogen des Volkes eben ersonnen haben.
Natürlich ist dabei allen Beteiligten klar, dass durch den Flächenausweis noch kein einziges Windrad wirtschaftlich rentabel wird oder gar gebaut ist.
Die Frage muss gestattet sein: was das Ganze soll.
Anstatt Zwangsideologisierung und wirtschaftlich sinnfreien Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Städte und Kommunen brauchen wir echte Lösungen, nämlich Systemstabilität und bezahlbaren Strom. Nicht irgendwann, sondern jetzt, zumal wegen des Konfliktes in der Ukraine auch die Gasversorgung am seidenen Faden hängt und eine schwere Rezession droht.
Dazu gehört natürlich auch der Weiterbetrieb von Kernkraftwerken.
Auch der Leitartikel vom 06.10.2022 „Industrie warnt vor Strommangel„ bringt nochmals auf den Punkt, wie akut das Problem ist. Die krisengeplagten Bürger dürfen hier mehr von ihren gewählten Regierungsvertretern erwarten.
Anmerkung: In der Rubrik Leserbrief von der „OVB“ publiziert